Sanierung – technisch fundiert und gestalterisch stimmig
Ob Erbfall, Altbaukauf oder anstehende Heizungserneuerung – wer im Bestand saniert, trifft technische, energetische und gestalterische Entscheidungen gleichzeitig, meist ohne Vorerfahrung und oft unter Zeitdruck. Wir begleiten Sanierungen im Großraum Stuttgart von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Übergabe: fachtechnisch fundiert in enger Abstimmung mit Energieberatern, Statikern und Fachplanern, gestalterisch auf dem Niveau, für das unser Studio steht. Diese Seite ist unser Versuch, das Wissen weiterzugeben, mit dem wir solche Entscheidungen jeden Tag treffen.
Herangehensweise
Fünf Prinzipien, nach denen wir arbeiten
01 · Bestandsaufnahme mit Substanz
Jede Sanierung beginnt für uns mit den Unterlagen, nicht mit dem Entwurf: Baugenehmigung und Bestandspläne, Statik, Energieausweis, Wartungsprotokolle der Heizung, Elektro-Revisionsunterlagen, Gutachten zu Dach, Feuchte oder Schadstoffen. Der Energieausweis dient uns dabei nicht der Formalie, sondern als gemeinsame Beurteilungsgrundlage für Sanierungsmaßnahmen und Heizlast. Was fehlt, fragen wir bei Bedarf gemeinsam mit Ihnen bei den zuständigen Ämtern nach – erst wenn dieses Bild vollständig ist, beginnt die eigentliche Planung.
02 · Fachfirmen als Teil der Planung
Die Auswahl geeigneter Handwerks- und Fachplanungsbetriebe ist für uns keine Formsache, sondern eigenständige Beratungsleistung. Wir vergleichen Heizungs-, Sanitär- und Elektrofachbetriebe technisch, klären in kurzen Vorabgesprächen, wer für die jeweilige Bausubstanz überhaupt in Frage kommt, und koordinieren Termine so, dass am Bau die richtigen Firmen zusammenarbeiten – statt sich zufällig zu begegnen oder sich gegenseitig zu blockieren.
03 · Technik ehrlich beurteilt, nicht schöngerechnet
Im Bestand scheitert eine Wärmepumpe selten an der Förderung – meist an zu klein dimensionierten Heizkörpern oder der tatsächlichen Heizlast. Wir sagen das offen, bevor Erwartungen entstehen, die die Bausubstanz nicht erfüllen kann, und erarbeiten tragfähige Alternativen, statt ein Wunschergebnis zu versprechen.
04 · Klare Rollen bei Förderfragen
Handwerksbetriebe beraten zur Technik, unabhängige Energieberater zu Förderprogrammen – diese ändern sich zu häufig für pauschale Zusagen aus zweiter Hand. Wir koordinieren beide Rollen, behalten den Überblick über Gebäudemodernisierungsgesetz, KfW und BAFA und machen keine Versprechen, die wir nicht halten können.
05 · Kosten nach Gewerken transparent
Eine nachvollziehbare, nach Gewerken gegliederte Kostenlogik schafft mehr Vertrauen als Pauschalversprechen. Wir zeigen ehrlich, wo sich eine Investition lohnt und wo eine einfachere Lösung genügt – Werterklärung kommt bei uns vor Ästhetik, nicht umgekehrt.
Gesetzeslage · Stand September 2026
Das Gebäudemodernisierungsgesetz – was seit Sommer 2026 gilt
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und tritt stufenweise in Kraft – bis zum 31. Oktober 2026 gilt übergangsweise noch das bisherige GEG. Für die meisten Bestandsgebäude ändert sich dadurch nicht sofort etwas Konkretes, wohl aber die Logik, nach der künftig geplant wird.
Die bekannteste Neuerung betrifft den Heizungstausch: Die bisherige Pflicht, eine neue Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. An ihre Stelle tritt eine schrittweise „Bio-Treppe“ für fossil betriebene Heizungen, die ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vorschreibt:
| 2029 | Fossil betriebene Heizungen müssen mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe (z. B. Bioöl, Biomethan) einsetzen. |
| 2030 | Der Mindestanteil steigt auf 15 %. |
| 2035 | Der Mindestanteil steigt auf 30 %. |
| 2040 | Der Mindestanteil steigt auf 60 %. |
Gas- und Ölheizungen bleiben damit grundsätzlich zulässig, ebenso Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse als bewährte Alternativen; auch die Länderöffnungsklausel bleibt bestehen. Für Nichtwohngebäude – etwa kleine Gewerbeeinheiten oder Bürohäuser – gilt zusätzlich ein „Worst-first“-Ansatz: 16 % der energetisch schlechtesten Gebäude sollen bis 2030 modernisiert sein, 26 % bis 2033. Bei Neubauten greift ab 2028 (öffentliche Hand) bzw. 2030 (alle) eine Nullemissionsgebäude-Pflicht, ergänzt um eine Solarpflicht ab 2030 – für die allermeisten Sanierungsvorhaben im Bestand aber zunächst nachrangig.
Förderung · Stand September 2026
KfW, BAFA und der individuelle Sanierungsfahrplan
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft grundsätzlich über zwei Stellen: Die BAFA bezuschusst Einzelmaßnahmen – etwa Dämmung, Fenster oder eine neue Heizung –, die KfW vergibt ergänzend zinsgünstige Kredite, unter anderem für umfassendere Sanierungen in Richtung eines Effizienzhaus-Standards. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab und ändert sich mit nahezu jeder Förderrichtlinien-Anpassung – deshalb ordnen wir hier bewusst nur das Prinzip ein, keine festen Summen als Zusage.
Ein zentraler Baustein ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): ein von einem unabhängigen Energieberater erstelltes Dokument, das die sinnvolle Reihenfolge von Sanierungsschritten für genau Ihr Gebäude festhält.
iSFP auf einen Blick
| Merkmal | Richtwert |
|---|---|
| Kosten für ein Einfamilienhaus | ca. 1.500–2.500 € brutto |
| BAFA-Zuschuss zum Honorar | 50 %, max. 650 € (WEG ab 3 Einheiten: max. 850 €) |
| Gültigkeit der Maßnahmenempfehlung | 15 Jahre |
| Wer erstellt ihn | Unabhängiger, zugelassener Energieberater |
Der iSFP-Bonus lohnt sich oft doppelt: Seit dem 21. Juli 2026 gilt der 5 %-iSFP-Bonus nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen – die Grundförderung von 15 % bleibt unverändert. Die förderfähige Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit ist an die Bonusgewährung gekoppelt und kann sich dadurch auf bis zu 60.000 € erhöhen. Wer ohnehin mehrere Schritte plant, sollte den iSFP daher eher am Anfang als am Ende der Überlegungen einordnen.
Quellen: BAFA, KfW · Zahlen Stand September 2026, Förderrichtlinien ändern sich – bitte vor einer Entscheidung aktuell prüfen unter bafa.de und kfw.de.
Technik · Wärmepumpe im Bestand
Wärmepumpe im Altbau – wann funktioniert sie wirklich?
Die meisten Wärmepumpen arbeiten am wirtschaftlichsten bei Vorlauftemperaturen zwischen etwa 35 und 55 °C. Öl- und Gasheizungen im Bestand wurden dagegen häufig für 70 bis 90 °C ausgelegt – und die Heizkörper entsprechend klein dimensioniert. Wird nur der Wärmeerzeuger getauscht, ohne die Heizkörper zu prüfen, bleibt der Raum im Winter schlicht kalt. Das ist keine Ausnahme, sondern in unsanierten Altbauten eher die Regel.
Seriöse Aussagen dazu liefert nur eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – Faustformel-Rechner aus dem Internet können das nicht leisten, weil sie weder die tatsächliche Dämmqualität noch die vorhandene Heizkörpergröße kennen. Auf Basis einer solchen Berechnung ergeben sich in der Praxis meist drei Wege:
| Ansatz | Wann sinnvoll |
|---|---|
| Hydraulischer Abgleich + einzelne größere Heizkörper | Gebäude mit solider Dämmung, punktuell unterdimensionierten Räumen |
| Sukzessiver Heizkörpertausch (Niedertemperatur-Heizkörper) | Etappenweise Sanierung über mehrere Jahre, begrenztes Budget pro Schritt |
| Hybridlösung: Wärmepumpe + bestehender Kessel für Spitzenlast | Übergangslösung, wenn eine vollständige Umstellung aktuell nicht wirtschaftlich ist |
Auch ein guter Kaminofen kann in diesem Zusammenhang sinnvoll bleiben – als Zusatzheizung für einzelne, schwer zu beheizende Räume, nicht als Ersatz für eine durchdachte Grundlösung. Wichtig ist vor allem, diese Fragen früh und ehrlich zu klären, bevor eine Kaufentscheidung für ein bestimmtes Heizsystem fällt.
Fragen, die Sie Ihrem Energieberater oder Fachbetrieb stellen sollten: Wie hoch ist die berechnete Heizlast pro Raum – nicht nur fürs ganze Haus? Welche Vorlauftemperatur erreicht die Wärmepumpe im Auslegungsfall tatsächlich? Reichen die vorhandenen Heizkörper, oder welche müssten getauscht werden? Was kostet ein hydraulischer Abgleich, und wurde er schon gemacht?
Ablauf
Wie eine Sanierung mit uns beginnt
01
Erstgespräch & Zielklärung
Wünsche, Nutzung, Zeitrahmen und grobe Budgetvorstellung – unverbindlich und ohne Vorleistung.
02
Bestandsaufnahme
Unterlagen sichten, Substanz und Energieausweis bewerten, fehlende Informationen nachfordern.
03
Fachplanung & Energieberatung
Heizlast, Fördermöglichkeiten, Statik und technische Optionen mit Fachplanern klären.
04
Entwurf & Kostenrahmen
Raumkonzept und Kostenrahmen entstehen parallel – Gestaltung ohne Kostenüberraschung.
05
Ausführungsplanung & Vergabe
Geeignete Fachbetriebe vergleichen, Leistungen ausschreiben, Termine takten.
06
Bauüberwachung & Übergabe
Qualität vor Ort sichern, Gewerke koordinieren, bis zur mängelfreien Übergabe.
Kosten · Orientierung, keine Kalkulation
Wo das Geld bei einer Sanierung hingeht
Eine allgemeingültige Rangfolge, welcher Bereich am meisten kostet, gibt es nicht – das hängt vollständig vom Ausgangszustand Ihres Gebäudes ab. Bei einem ungedämmten Altbau mit unsanierter Fassade kann die Gebäudehülle der mit Abstand größte Posten sein; bei einem Haus, dessen Hülle bereits in Ordnung ist, aber noch mit einer alten Öl- oder Gasheizung läuft, verschiebt sich das Gewicht klar zur Haustechnik. Aussagekräftiger als eine Rangfolge ist deshalb, was in welchem Bereich die Kosten nach oben oder unten treibt:
Gebäudehülle & Dämmung
Fassade, Dach und oberste Geschossdecke bzw. Kellerdecke. Bei einem unsanierten Altbau mit blanker Putz- oder Klinkerfassade oft der größte Einzelposten im gesamten Projekt; bei einem Gebäude, das etwa seit den 2000er-Jahren bereits gedämmt ist, bleibt hier häufig wenig zu tun.
Heizung & Sanitär
Ein reiner Wärmeerzeugertausch bei passenden Heizkörpern ist überschaubar. Eine neue Fußbodenheizung im ganzen Haus, ein kompletter Sanitärneubau oder aufwendige Leitungswege durch mehrere Geschosse heben diesen Posten dagegen schnell in eine ganz andere Größenordnung.
Fenster & Außentüren
Wenige, kleine Fenster im Altbau kosten spürbar weniger als eine Fassade mit großzügiger Verglasung. Hier schlagen Anzahl und Größe stärker durch als die Wahl von Material oder Ausstattung allein.
Innenausbau & Einbauten
Böden, Wände, Decken sowie Schreinerarbeiten und Möbeleinbauten sind der Bereich, den Sie selbst am stärksten in der Hand haben. Zwischen schlicht-funktional und hochwertig individuell gefertigt liegen hier die größten Spannen im ganzen Projekt.
Planung & Baunebenkosten
Bleibt über die meisten Projekte hinweg vergleichsweise konstant bei rund 20 % der Bausumme – unabhängig davon, wo die übrigen Schwerpunkte im Einzelfall liegen.
Wo bei Ihrem Gebäude die Gewichte tatsächlich liegen, zeigt erst die Bestandsaufnahme – deshalb erarbeiten wir eine belastbare Kostenschätzung im Erstgespräch anhand Ihrer Unterlagen, nicht anhand pauschaler Tabellen.
Einordnung
Hochbauarchitekt, Energieberater, Handwerksbetrieb – wer macht was?
Eine Sanierung berührt mehrere Rollen, die oft nicht klar gegeneinander abgegrenzt sind. Zur Orientierung, wo die üblichen Schwerpunkte und Grenzen liegen:
| Rolle | Schwerpunkt | Typische Grenze |
|---|---|---|
| Hochbauarchitekt | Baurecht, Genehmigungsplanung, Schnittstelle zur Statik | Innenraum- und Gestaltungskompetenz meist nachrangig |
| Energieberater | Energetische Bewertung, Sanierungsfahrplan, Förderanträge | Keine Ausführungsplanung, keine Innenraumgestaltung |
| Handwerksbetrieb | Technische Umsetzung im eigenen Gewerk | Koordiniert in der Regel nicht gewerkeübergreifend |
| Studio Alexander Fehre | Koordination aller Rollen, Innenarchitektur und Gestaltung aus einer Hand | Prüfstatik und Tragwerksplanung bleiben bei Fachplanern, mit denen wir eng zusammenarbeiten |
Häufige Fragen
Was Eigentümer uns am häufigsten fragen
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Nein. Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiterbetrieben werden, auch nach Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Verpflichtende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe greifen gestaffelt erst ab 2029. Sinnvoll ist trotzdem, den eigenen Zeithorizont früh mit einer Fachperson zu besprechen, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.
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Der Beschreibungstext erscheint hierFür ein Einfamilienhaus liegt der Eigenanteil nach BAFA-Zuschuss meist zwischen rund 850 und 1.850 Euro. Da ein gültiger iSFP seit Juli 2026 zusätzlich die Fördersätze für nachfolgende Einzelmaßnahmen anhebt, rechnet er sich in den meisten Fällen, in denen ohnehin mehrere Sanierungsschritte geplant sind.
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Für die technische Umsetzung eines einzelnen Gewerks reicht häufig der Fachbetrieb. Sobald es um eine geförderte Gesamtstrategie, einen Sanierungsfahrplan oder mehrere aufeinander abgestimmte Maßnahmen geht, braucht es einen unabhängigen Energieberater – schon damit Technik-Empfehlung und Förderberatung nicht aus einer Hand mit Eigeninteresse kommen.
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Beides lässt sich – und sollte sich aus unserer Sicht – gemeinsam planen. Getrennt beauftragt, entstehen meist doppelte Abstimmungswege und Reibungsverluste zwischen technischer und gestalterischer Planung. Genau diese Koordination aus einer Hand ist der Kern unserer Arbeitsweise.
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Das hängt fast immer von der Heizlast und den vorhandenen Heizkörpern ab, nicht vom Baujahr allein. Erst eine raumweise Berechnung zeigt, ob ein direkter Umstieg funktioniert oder ob zunächst punktuell Heizkörper getauscht werden sollten. Details dazu finden Sie im Abschnitt „Wärmepumpe im Altbau" oben auf dieser Seite.
Ihre Sanierung beginnt mit einem Gespräch, nicht mit einem Angebot.
30 Minuten, unverbindlich – wir hören zu, ordnen ein und sagen ehrlich, ob und wie wir weiterhelfen können.